In Bayern gelten folgende Voraussetzungen für Weiterbildungsverbünde:
Grundsätzlich sollte ein Weiterbildungsverbund mindestens aus einer Praxis und einer Klinik bestehen.Zu den wichtigsten Schritten gehören die Auswahl geeigneter Verbundpartner sowie die Abstimmung, welche Weiterbildungsinhalte ambulant und welche stationär vermittelt werden können. Auf dieser Grundlage wird ein Rotationsplan erstellt, der die einzelnen Weiterbildungsabschnitte koordiniert. Anschließend schließen die beteiligten Einrichtungen eine Kooperationsvereinbarung. Nach der Gründung sollte der Weiterbildungsverbund auf der Website der Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) veröffentlicht werden, um die Sichtbarkeit für Weiterbildungsinteressierte zu erhöhen.